Tennis ist ein Sport, der kontaktarm betrieben wird. Zudem spielen wir an der firschen Luft - nochmal eine niedrigere Infektionsgefahr. Wir wollen aber nichts dem
Zufall überlassen und haben deshalb ein umfassendes Corona-Konzept erstellt. Auf dieser Seite informieren wir über die akuellen Regelungen, die auf der Anlage des TV Münsingen gelten.
Gültig ab 16.08.2021
Mit Wirkung zum 16.08. hat das Land
Baden-Württemberg die Bedeutung von Inzidenzen faktisch abgeschafft und anstelle dessen die sog. „3G-Regel“ in den Vordergrund gerückt. Dies hat auf den Spielbetrieb im Freien keinerlei Auswirkung,
wohl aber für den gastronomischen Bereich (Indoor). Folgende Regelung gilt für den TVM:
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus
infizierten Person hatten und/oder selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, (Geruchs-Geschmacksstörung, Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen die Anlage nicht betreten.
Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
- Die Nutzung der Tennisplätze unterliegt keinerlei Einschränkungen.
Heißt: 3G ist nicht erforderlich.
- Der WLSB schreibt: „[Nicht-Immunisierten] ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises
möglich. Die zugrundeliegende Testung darf dabei im Falle eines Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die
noch nicht eingeschult sind, müssen keinen Testnachweis erbringen. Auch Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie ohnehin regelmäßig an der Schule getestet werden.
Hier reicht ein Dokument, mit dem sie den Schülerstatus nachweisen, wie beispielsweise der Schülerausweis. Mit Blick auf bereits begonnene oder zeitnah geplante Angebote in den derzeit laufenden
Sommerferien müssen Schülerinnen und Schüler keinen gesonderten Testnachweis erbringen."
- Die Umkleidekabinen bleiben weiterhin geöffnet. Die Duschen sind lediglich
bei Rundenspielen geöffnet und werden nach Spieltagen durch den TVM gereinigt. Gewechselte Bekleidung muss nach dem Umziehen mit auf den Platz genommen werden und darf nicht in der Umkleide
zurückgelassen werden. In den WC’s und Umkleidekabinen ist Handdesinfektionsmittel vorrätig. Türgriffe etc. werden regelmäßig durch den Tennisverein desinfiziert.
- Zur etwaigen Kontaktnachverfolgung ist vor Spielbeginn über unser
Buchungssystem Ebusy ein Platz namentlich zu reservieren. Gastspieler sind unter Bemerkungen einzutragen. Bei Rundenspielen werden die anwesenden Spielerinnen und Spieler mittels Spielberichtsbogen
erfasst.
- Der gastronomische Bereich im Inneren des Tennisheims (Saal 1. OG) ist an
ausgewählten Terminen (Rundenspiele, Turniere, Donnerstag Abend) geöffnet. Darüber hinausgehende Nutzungen sind möglich, müssen jedoch vorab zwingend mit dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter
abgestimmt werden. Der Getränkeautomat ist befüllt, die Terrasse vor den Umkleidekabinen kann jederzeit für Zusammentreffen genutzt werden. Im Saal gelten die Regelungen, die für die Gastronomie
gelten (z.B. Kontaktnachverfolgung, 3G im Inneren). Nicht-Immunisierte ohne Test können das gastronomische Angebot gerne auf der Terrasse bzw. dem Balkon in Anspruch nehmen; generell findet der
gastronomische Betrieb bevorzugt im Freien statt. Im Gebäudeinneren wird durchgehend gelüftet.
Im Wesentlichen bedeutet die neue Regelung, dass Nicht-Immunisierte einen (negativen)
Test-Nachweis für das Gebäudeinnere erbringen müssen. Wir möchten jedoch in Erinnerung rufen, dass nach bisherigem Kenntnisstand auch Immunisierte ein gewisses Risiko der Übertragbarkeit des
Corona-Virus tragen. Insofern rufen wir zur Eigenverantwortung und umsichtigen Verhalten auf. Insbesondere Abstand (1,5 m) ist nicht zu viel verlangt.
Gültig ab 28.07.2021
Nachdem der Landkreis Reutlingen nun 5 Tage in
Folge eine Inzidenz von über 10 erreicht hat, gilt gemäß der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg wieder die Inzidenzstufe II. Für unseren Spiel- und Vereinsbetrieb hat dies keine wesentlichen
Auswirkungen.
Die erlaubte Personenanzahl, beispielsweise Zuschauer bei Turnieren, hat
sich zwar reduziert, allerdings sind 750 theoretisch erlaubte Personen nicht von Belang. Nach wie vor sind für alle Bereiche des Vereinslebens keine Nachweise über Impfung, Genesung oder Tests
erforderlich.
Die Umkleidekabinen bleiben weiterhin geöffnet. Die Duschen sind
lediglich bei Rundenspielen geöffnet und werden nach Spieltagen durch den TVM gereinigt. Bei Rundenspielen dürfen die Umkleidekabinen und Duschen lediglich von Spielerinnen und Spielern der
Mannschaften benutzt werden. Gewechselte Bekleidung muss nach dem Umziehen mit auf den Platz genommen werden und darf nicht in der Umkleide zurückgelassen werden. In den WC’s und
Umkleidekabinen ist Handdesinfektionsmittel vorrätig. Türgriffe etc. werden regelmäßig durch den Tennisverein desinfiziert.
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem
Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, (Geruchs-Geschmacksstörung, Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen die Anlage nicht
betreten.
Zur etwaigen Kontaktnachverfolgung ist vor Spielbeginn über unser
Buchungssystem Ebusy ein Platz namentlich zu reservieren. Gastspieler sind unter Bemerkungen einzutragen. Bei Rundenspielen werden die anwesenden Spielerinnen und Spieler mittels
Spielberichtsbogen erfasst.
Der gastronomische Bereich im Inneren des Tennisheims (Saal 1. OG) ist
an ausgewählten Terminen (Rundenspiele, Turniere, Donnerstag Abend) geöffnet. Darüber hinausgehende Nutzungen sind möglich, müssen jedoch vorab mit dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter
abgestimmt werden. Der Getränkeautomat ist befüllt, die Terrasse vor den Umkleidekabinen kann jederzeit für Zusammentreffen genutzt werden. Der gastronomische Betrieb findet bevorzugt im Freien
statt, im Gebäudeinneren wird bei Möglichkeit durchgehend gelüftet. Im Saal gelten die Regelungen, die für die Gastronomie gelten (z.B. Kontaktnachverfolgung); der TV Münsingen ordnet die
Tische so an, dass pro Tisch maximal 4 Personen sitzen und geht damit sogar über die geforderten Standards hinaus.
Obwohl die neue Inzidenzstufe keine nennenswerte Einschränkung des
Vereinsbetriebs des TVM bedeutet, rufen wir zur Eigenverantwortung auf. Insbesondere Abstand (1,5 m) und Umsicht sind nicht zu viel verlangt.
Über etwaige weitere Änderungen werden wir auf
unserer Homepage, auf der Startseite unseres Ebusy-Portals sowie per Aushang informieren.
Gültig ab 29.06.2021
Nachdem der Landkreis Reutlingen nun 5 Tage
in Folge eine Inzidenz von unter 10 erreicht hat, haben wir gemäß der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg inzwischen fast keine Einschränkungen bei der Durchführung des Spielbetriebes sowie des
gastronomischen Betriebs. Fett markiert die wesentlichen Neuerungen.
Die nun geltenden Kontaktbeschränkungen sind für den üblichen
Vereinsbetrieb des TV Münsingen nicht von Bedeutung. Es gibt keine relevante Einschränkung der Personenanzahl, sowohl im Freien wie auch im Vereinsheim. Für alle Bereiche des Vereinslebens sind keine
Nachweise über Impfung, Genesung oder Tests erforderlich. Zuschauer sind erlaubt, die per CoronaVO maximal zulässige Zuschauerzahl von 1.500 Personen ist in der Vereinsrealität des TVM aber nicht
relevant.
Neben den WC’s sind auch die Umkleidekabinen geöffnet. Die
Duschen sind lediglich bei Rundenspielen geöffnet und werden nach Spieltagen durch den TVM gereinigt. Bei Rundenspielen dürfen die Umkleidekabinen und Duschen lediglich von Spielerinnen und Spielern
der Mannschaften benutzt werden. Gewechselte Bekleidung muss nach dem Umziehen mit auf den Platz genommen werden und darf nicht in der Umkleide zurückgelassen werden. In den WC’s und
Umkleidekabinen ist Handdesinfektionsmittel vorrätig. Türgriffe etc. werden regelmäßig durch den Tennisverein desinfiziert.
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem
Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, (Geruchs-Geschmacksstörung, Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen die Anlage nicht
betreten.
Zur etwaigen Kontaktnachverfolgung ist vor Spielbeginn über unser
Buchungssystem Ebusy ein Platz namentlich zu reservieren. Gastspieler sind unter Bemerkungen einzutragen. Bei Rundenspielen werden die anwesenden Spielerinnen und Spieler mittels
Spielberichtsbogen erfasst.
Der gastronomische Bereich im Inneren des Tennisheims (Saal
1. OG) ist an ausgewählten Terminen (Rundenspiele, Donnerstag Abend) geöffnet. Darüber hinausgehende Nutzungen sind möglich, müssen jedoch vorab mit dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter
abgestimmt werden. Der Getränkeautomat ist befüllt, die Terrasse vor den Umkleidekabinen kann jederzeit für Zusammentreffen genutzt werden. Der gastronomische Betrieb findet bevorzugt im Freien
statt, im Gebäudeinneren wird bei Möglichkeit durchgehend gelüftet. Im Saal (1. OG) dürfen sich maximal 25 Personen unabhängig von der Haushaltsgröße aufhalten. Grundsätzlich gelten hier die
Regelungen, die für die Gastronomie gelten (z.B. Kontaktnachverfolgung).
Obwohl die aktuellen Regelungen keine nennenswerte Einschränkung
des Vereinsbetriebs des TVM bedeutet, rufen wir zur Eigenverantwortung auf. Insbesondere Abstand (1,5 m) und Umsicht sind nicht zu viel verlangt.
Über etwaige weitere Änderungen werden wir
auf unserer Homepage, auf der Startseite unseres Ebusy-Portals sowie per Aushang informieren.
Gültig ab 09.06.2021:
Nachdem der Landkreis Reutlingen nun 5 Tage in Folge eine Inzidenz von unter 35 erreicht
hat, haben wir gemäß der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg noch mehr Möglichkeiten und weniger Einschränkungen bei der Durchführung des Spielbetriebes. Fett markiert die wesentlichen
Neuerungen.
Neben den WC’s (Einzelnutzung!) sind fortan auch die Umkleidekabinen
geöffnet. Pro Umkleidekabine dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten, gewechselte Bekleidung muss nach dem Umziehen mit auf den Platz genommen werden
und darf nicht in der Umkleide zurückgelassen werden. Die Duschen sowie der Saal (1. OG) bleiben wegen des sehr hohen Reinigungsaufwandes weiterhin geschlossen. In den WC’s und Umkleidekabinen ist
Handdesinfektionsmittel vorrätig. Türgriffe etc. werden regelmäßig durch den Tennisverein desinfiziert.
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem
Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, (Geruchs-Geschmacksstörung, Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen die Anlage nicht
betreten.
Zur etwaigen Kontaktnachverfolgung ist vor Spielbeginn über unser
Buchungssystem Ebusy ein Platz namentlich zu reservieren. Gastspieler sind unter Bemerkungen einzutragen.
Künftig ist kein negativer Coronatest mehr
erforderlich. Dies gilt für Erwachsene ebenso wie Kinder und umfasst Einzel, Training sowie Doppel.
Ein Tennisgruppentraining ist mit maximal 20 Personen je
Tennisplatz möglich. Vorerst wird der TV Münsingen Gruppentrainings auf maximal 8 Personen inklusive Trainer pro Platz begrenzen (Außenwirkung!).
Außerhalb des Spielbetriebes gilt nun die 3-Haushalte-Regelung
(vollständig Geimpfte sowie Genesene zählen nicht dazu!). Heißt: Ansammlungen außerhalb der Plätze sind – analog zu den Regelungen in der Gastronomie – zwar möglich, jedoch unter
Berücksichtigung der besagten 3-Haushalte-Regelung. Stühle und Bänke sind so anzuordnen, dass die Einhaltung der 3-Haushalte-Regelung jederzeit offensichtlich wird (d.h. Abstand von mindestens 1,5 m
zwischen den jeweiligen Gruppen). Der Getränkeautomat ist befüllt.
Die Vorstandschaft muss die Einhaltung dieser Regeln überprüfen,
was die Vereinsmitglieder aber nicht aus deren eigenen Verantwortung entlässt. Die Überprüfung kann nicht lückenlos erfolgen. Deshalb rufen wir zur Eigenverantwortung auf. Unsere
Anlage ist vom Alten Seeburger Weg sehr gut einsichtig, so dass Regelverstöße „von außen“ erkannt und schlimmstenfalls entsprechend gemeldet werden könnten.
Über etwaige weitere Änderungen werden
wir auf unserer Homepage, auf der Startseite unseres Ebusy-Portals sowie per Aushang informieren.
Gültig ab 07.06.2021:
Mit der neuerlichen Änderung der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg gilt nun die sog.
3G-Regel. Das bedeutet, dass bezüglich der Punkte 5 und 8 unseres Corona-Konzeptes vom 22.05. (siehe unten) eine allgemeine Testpflicht für die Nutzung der Tennisplätze gilt. Dies betrifft auch
Einzel (!!); ferner sind nur noch von authorisierten Personen vorgenommene Tests gültig. Entgegen dem allgemeinen Trend erfährt der Tennissport damit eine erhebliche Verschärfung der Corona-Regeln,
was der Vorstand des TV Münsingen sehr bedauert. Lichtblick: Sollte auch am Dienstag, 08. Juni die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Reutlingen unter 35 liegen, entfällt die Testpflicht ab Mittwoch, 09.
Juni komplett. Wir informieren an dieser Stelle rechtzeitig über die etwaigen weiteren Änderungen.
Das nachfolgende Corona-Konzept des TV Münsingen vom 22.05. gilt weiterhin mit Ausnahme der
Punkte 5 und 8. Bezüglich Punkt 9 gilt, dass inzwischen bis zu 10 Personen aus drei Haushalten zusammentreffen dürfen.
Gültig ab 22.05.2021:
Nachdem im Landkreis Reutlingen die sog. Bundesnotbremse zum 21.05. außer Kraft getreten
ist, haben wir gemäß der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg mehr Möglichkeiten bei der Durchführung des Spielbetriebes. Das beinhaltet, dass nun alle sechs Plätze geöffnet
sind.
Es dürfen alle Tennisplätze im Freien bespielt werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 12
CoronaVO).
Sanitäranlagen, Umkleiden und der Saal (1. OG) dürfen nicht benutzt
werden; Ausnahme bei der Einzelnutzung der WCs. Heißt: Im WC-Bereich darf sich lediglich eine Person aufhalten. In den WC’s ist Handdesinfektionsmittel vorrätig. Türgriffe
etc. werden regelmäßig durch den Tennisverein desinfiziert.
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus
infizierten Person hatten und/oder selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, (Geruchs-Geschmacksstörung, Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen die Anlage nicht
betreten.
Zur etwaigen Kontaktnachverfolgung ist vor Spielbeginn über unser
Buchungssystem Ebusy ein Platz namentlich zu reservieren. Gastspieler sind unter Bemerkungen einzutragen.
Wie schon bisher ist auch künftig Einzel erlaubt.
Ein negativer Corona-Test ist hierbei nicht erforderlich.
Tennisdoppel ist im Freien ab sofort erlaubt, sofern von jedem
Teilnehmer ein negativer Coronatest vorliegt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte
und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis haben. Beim Doppel dürfen auch mehrere Haushalte beteiligt
sein.
Ein Tennisgruppentraining ist mit maximal 20 Personen (Anm. JS: das
steht tatsächlich so in der CoronaVO!) je Tennisplatz möglich. Es wird von jedem Teilnehmer ein negativer Coronatest benötigt (Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines Coronatests
befreit). Vorerst wird der TV Münsingen Gruppentrainings auf maximal 6 Personen inklusive Trainer pro Platz begrenzen (Außenwirkung!). Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder
(U14) teil, so entfällt die Testpflicht aller Beteiligter.
Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein, ein offiziell
bestätigter Test (z.B. Alenberghalle/DRK) ist jedoch nicht erforderlich. Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und
bescheinigen lassen. Heißt: Wer keinen offiziellen Test vorgenommen hat, kann einen Selbsttest vornehmen, dessen negatives Ergebnis von einer anderen Person bestätigt wird.
Der TV Münsingen wird die ordnungsgemäße Durchführung der Tests nicht überprüfen können, zumal Selbsttests auch außerhalb der Tennisanlage vorgenommen werden können. Wichtig: Im Falle einer
Kontrolle durch die Behörden ist eine Bescheinigung des negativen Selbsttests vorzuweisen. Formulare zur Bestätigung liegen im Tennisheim auf dem Fenstersims vor den WC’s aus oder können
beim
Sozialministerium BW (letzte Seite) heruntergeladen werden. Werden Tests auf der Anlage durchgeführt, ist der gebrauchte Schnelltest zuhause zu entsorgen! Die Tests
müssen selbst beschafft und bezahlt werden.
Außerhalb des Spielbetriebes gilt weiterhin die 2-Haushalte-Regelung
(Geimpfte, Genesene zählen nicht dazu). Heißt: Keine Ansammlungen, stattdessen Abstand zu anderen Spielpaarungen. Darauf ist insbesondere beim Wechsel der Spielpaarungen auf dem Platz
zu achten. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist immer einzuhalten. Wer nach dem Tennisspiel mit seinem Spielpartner noch zusammensitzen möchte, kann dies auf den auf der
Anlage verteilten Sitzgelegenheiten tun (Beachte: Kontaktbeschränkungen gelten!). Ansammlungen vor dem Tennisheim sind zu vermeiden (Außenwirkung!).
Die Vorstandschaft muss die Einhaltung dieser Regeln überprüfen, was die
Vereinsmitglieder aber nicht aus deren eigenen Verantwortung entlässt. Die Überprüfung kann nicht lückenlos erfolgen. Deshalb rufen wir zur Eigenverantwortung auf. Unsere Anlage ist
vom Alten Seeburger Weg sehr gut einsichtig, so dass Regelverstöße „von außen“ erkannt und schlimmstenfalls entsprechend gemeldet werden könnten.
Wir bedauern, dass aktuell nur ein derart
reglementierter Betrieb möglich ist und insbesondere die Testpflicht beim Doppel bzw. Training umständlich ist. Um Ärger vorzubeugen, bitten wir, die o.g. Regeln verantwortungsvoll einzuhalten. Über
weitere Änderungen werden wir vorwiegend auf der Startseite unseres Ebusy-Portals und per Aushang informieren.
Nachfolgend das bis einschließlich 21.05. gültige Corona-Konzept gemäß CoronaVO Baden-Württemberg (Stand: 30.04.2021):
(nicht mehr gültig)
Vorerst werden wir nur die Plätze 2, 3 und 5 für den Spielbetrieb öffnen, damit nie
gleichzeitig zu viele Personen auf der Anlage sind. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie des Infektionsschutzgesetzes sind einige Dinge zwingend zu beachten. So ist die
Ausübung von kontaktlosen Individualsportarten wie Tennis erlaubt, sofern „angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden“ (§ 28b I 6 c IfSG). Der Vorstand des TV Münsingen legt vorerst
folgende Bestimmungen für den Spielbetrieb fest bzw. hat folgende Vorkehrungen getroffen:
Gemäß CoronaVO ist bei der aktuellen Inzidenz von über 100 Tennis nur allein (Ballwand), zu zweit oder mit
den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Doppel ist nur innerhalb der Familie gestattet. Heißt: Im Moment ist nur Einzel möglich.
Sanitäranlagen, Umkleiden und der Saal (1. OG) dürfen nicht benutzt werden; Ausnahme bei der Einzelnutzung
der WCs. Heißt: Im WC-Bereich darf sich lediglich eine Person aufhalten.
Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, dürfen sich nicht direkt
begegnen. Heißt: Keine Gesprächsrunden vor und nach dem Tennis, keine Ansammlungen, stattdessen Abstand zu anderen Spielpaarungen. Darauf ist insbesondere beim Wechsel der
Spielpaarungen auf dem Platz zu achten. Die neue Paarung betritt den Platz erst, wenn die vorherige Paarung den Platz verlassen hat. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist immer
einzuhalten. Deshalb sind vorerst nur drei Plätze geöffnet und vor dem Tennisheim auch keine Stühle und Bänke aufgestellt, um Ansammlungen zu vermeiden.
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder
selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, (Geruchs-/Geschmacksstörung, Fieber, Husten, Halsschmerzen), dürfen die Anlage nicht betreten.
Tennistraining wird zunächst in eingeschränkter Form stattfinden. In 3er-Gruppen wird auf den Plätzen 2 und 3
trainiert, wobei immer eine Person im 20-minütigen Wechsel beim Trainer ist.
Die Bänke auf den Plätzen werden durch eine Vorrichtung in deren Mitte blockiert, so dass Abstand zwischen
den Spielern auch in den Pausen eingehalten werden, kann.
Zur etwaigen Kontaktnachverfolgung ist vor Spielbeginn über unser Buchungssystem Ebusy ein Platz
namentlich zu reservieren. Gastspieler sind unter Bemerkungen einzutragen.
In den WC’s ist Handdesinfektionsmittel vorrätig. Türgriffe etc. werden regelmäßig durch den Tennisverein
desinfiziert.
Die Vorstandschaft wird die Einhaltung dieser Regeln überprüfen, was die Vereinsmitglieder aber nicht aus
deren eigenen Verantwortung entlässt. Die Überprüfung kann nicht lückenlos erfolgen. Deshalb rufen wir zur Eigenverantwortung auf und weisen darauf hin, dass unsere Anlage vom Alten
Seeburger Weg sehr gut einsichtig ist. Etwaige Regelverstöße könnten daher ggf. auch „von außen“ erkannt und schlimmstenfalls entsprechend gemeldet werden.
Wir bedauern, dass wir aktuell nur einen derart reglementierten Betrieb ermöglichen können. Um Ärger vorzubeugen, bitten
wir, die o.g. Regeln verantwortungsvoll einzuhalten. Über etwaige Veränderungen werden wir vorwiegend auf der Startseite unseres Ebusy-Portals und per Aushang informieren.